Seit 1989 existiert ein internationales Übereinkommen über die Rechte des Kindes: Die UN-Kinderrechtskonvention. Die Vereinten Nationen riefen diese am 20.11.1989 als vertragliches Übereinkommen zum Schutze von Kindern ins Leben.
Im letzten Vierteljahrhundert gewann die Konvention weltweit an Bedeutung. Anlässlich ihres 30-jährigen Jubiläums fragen wir uns:
Kinderrechte gelten für alle Kinder auf der ganzen Welt.
Schwere Arbeit, sexuelle Ausbeutung, Krankheit und Hunger, Dienst im Krieg und alltägliche Gewalt gegen Kinder sind Verbrechen, die durch die UN-Kinderrechtskonvention benannt, erkannt und verbannt werden sollen.
Dies betrifft oftmals schwerwiegend Länder des globalen Südens. Doch auch im globalen Norden gibt es Kinderrechtsverletzungen: Isolation und Vernachlässigung, Exklusion und Armut, institutionelle und alltägliche Diskriminierung, sowie Leistungs- und Konkurrenzdruck beschneiden und beeinflussen die Freiheit, Gesundheit und Selbstbestimmung von Kindern.
Alle UN-Mitgliedsstaaten bis auf die USA haben das Übereinkommen ratifiziert. Somalia und der Südsudan haben die Unterschrift und Ratifikation im November 2013 beschlossen.
Doch was bedeutet diese unterschiedliche Umgangsweise mit Kinderrechten für die Stellung des Kindes in der Gesellschaft? Wo besteht noch der größte Handlungsbedarf? Und wo lassen sich erste Erfolge verzeichnen?
Es gilt...
...in Schule, Elternhaus, Freundeskreis, Medien und Gesellschaft sind die Rechte des Kindes zu jeder Zeit umzusetzen und zu gewähren!
Werkstatt der Kinderphilosophie
Philosophieren mit Kindern für Kinderrechte und Demokratie
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